Erbenermittlung
Bei Erbenermittlungen wird – wie branchenüblich – mit dem Erben über einen Prozentsatz aus dem zufallenden Erbteil abgerechnet. Das Honorar wird nur dann fällig, wenn auch tatsächlich ein Erbe zur Ausschüttung gelangt. Für den potentiellen Erben sind auf diese Weise die finanziellen Risiken ausgeschlossen.
Näheres zu den Honorarbestimmungen können Sie den untengenannten Punkten entnehmen:
Wie setzt sich das Honorar der Genealogia badenia e.K. zusammen?
Das Honorar des Erbenermittlers ist ein reines Erfolgshonorar, welches mit dem Erbanwärter vereinbart wird und sich an Umfang und Schwierigkeit der Ermittlungen orientiert. D.h. wir arbeiten auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Sind keine Erben zu finden, so tragen wir die Kosten.
Habe ich als Auftraggeber Vorleistungen zu erbringen?
Für die im Rahmen der Ermittlungen auftretenden Kosten und Auslagen geht die Genealogia badenia e.K. in Vorleistung. Somit fallen für unsere Auftraggeber keinerlei Kosten oder finanzielle Vorleistungen an.
Wann wird das Honorar fällig?
Unser Honorar wird erst bei Auszahlung des Nachlasses an die erbberechtigte(n) Person(en) fällig.
In welchem Fall hat die Genealogia badenia e.K. Anspruch auf ein Honorar?
Mit Urteil vom 23. September 1999, III ZR 323/98 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass vom Erbenermittler nur dann eine Vergütung beansprucht werden kann, wenn dieser mit dem Erben eine Vergütungsvereinbarung abschließt. Dieses Urteil wurde am 23. Febr. 2006 nochmals durch den BGH bestätigt (Beschluss BGH III ZR 209/05).
Wie hoch ist das Honorar der Genealogia badenia e.K.?
Der Erfolgshonorarsatz, welcher sich am Schwierigkeitsgrad sowie Aufwand der Ermittlungen orientiert, wird grundsätzlich mit den durch die Genealogia badenia e.K. ermittelten Erben vereinbart. Durch mehrere deutsche sowie europäische Gerichte wurde hierbei eine Vergütungspauschale zwischen 20 und 30 Prozent des Nachlasswertes zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer als angemessen betrachtet.
- Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2008, 11 U 157/07
- Kammergericht Berlin, Urteil vom 5. November 2001, 26 U 10301/100
- Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Dezember 2003, 35 O 131/03
- Landgericht Berlin, Urteil vom 1. Februar 2002, 35 0 423/01
- Landgericht Darmstadt, Urteil vom 29. Juni 2000, 13 0 15/99
- Landgericht Potsdam, Urteil vom 7. Oktober 2008, 6 O 128/08
- Landgericht Ellwangen, Urteil vom 14. Mai 2003, 5 O 95/03
- Oberlandesgericht Wien, Beschluss vom 3. Oktober 1996, 1 Ob 2168/96x
Welche Kosten enthält unser Honorar?
Das Honorar der Genealogia badenia e.K. enthält alle im Zuge der Erbenermittlung entstandenen Kosten und Auslagen (Recherchekosten, Rechtsanwalts-, Steuerberater-, und Notarkosten, Reisekosten, einschließlich - falls notwendig - Übersetzungen von Dokumenten).
Welche Kosten entstehen Nachlassgerichten und Nachlasspflegern im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Genealogia badenia e.K.?
Da wir unsere Vergütung ausschließlich mit Erbanwärtern vereinbaren, sind die Dienstleistungen der Genealogia badenia e.K. für Nachlassgerichte sowie Nachlasspfleger selbstverständlich kostenfrei.