Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Die Wiedergutmachungseinbürgerung gemäß Artikel 116 Abs. 2 GG und § 15 StAG ermöglicht Personen, die während der NS-Zeit verfolgt wurden, sowie deren direkten Nachfahren die (Wieder-)Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Genealogia Badenia e. K. Internationale Erbenermittlung unterstützt Sie durch die Rekonstruktion Ihrer Familiengeschichte sowie bei der Besorgung der entsprechenden Nachweise, damit Sie eine optimale Basis haben, Ihren Antrag vorzubereiten.
Seit der Unternehmensgründung im Jahr 2013 führen wir entsprechende Recherchen durch.
Wir haben Kenntnis der Archive und Behörden, in denen sich die notwendigen Dokumente befinden, sowie weitere Informationsquellen.
Im Rahmen unserer Tätigkeit versuchen wir, so viel wie möglich über Ihre Vorfahren zu erforschen. Wir tragen alle verfügbaren Informationen zusammen und erstellen Ihnen einen Bericht, anhand dessen Sie die einzelnen Rechercheschritte und deren Ergebnisse nachvollziehen können.
Gut zu wissen: In Bezug auf rechtliche Fragestellungen arbeiten wir eng mit Fachanwälten zusammen, die sich auf das Thema deutsche Staatsangehörigkeit spezialisiert haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das Unternehmen lediglich die genealogische Recherche durchgeführt wird. Für rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an eine auf das Thema Staatsbürgerschaft spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei oder an die für Ihren Fall zuständige Behörde.